Warum die Preise demnächst ein bisschen steigen
Als guter Nachbar und Arbeitgeber seit 1919 tragen wir auch die Verantwortung für ein wachsendes Team toller Mitarbeiter. Daher freuen wir uns, dass unsere Leute laut Tarifvertrag mehr verdienen – und zwar schon in der zweiten Stufe des Lohntarifvertrages vom 2. Juni 2022.
Bereits im Oktober 2022 gab’s die erste Erhöhung über die verschiedenen Lohngruppen hinweg. Jetzt tritt zum 1. Januar 2024 die 2. Stufe in Kraft, über die wir uns ganz besonders für die sogenannte „Mindestlohngruppe“ freuen – die heißt so, obwohl bei uns niemand zum gesetzlichen Mindestlohn arbeiten muss.
Ohne Kunden geht es nicht.
Natürlich steigen nicht nur die Löhne, was gut für unsere Mitarbeiter ist, sondern auch Energie und Rohstoffe werden immer teurer. Daher können wir die Mehrkosten nicht ganz alleine tragen und brauchen die Unterstützung unserer Kunden: Für einige Leistungen müssen wir die Kostensätze leicht anheben. Zum Glück sind unsere Kunden genauso treu wie unsere Mitarbeiter und haben größtenteils Verständnis dafür, einen kleinen Teil der Mehrkosten mitzutragen.
Kostentransparenz von uns für Sie
Zwei Lohngruppen (Lohngruppe 1 und 6) sind allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne, sind also bundesweit auch für alle nicht tarifgebundenen Unternehmen und Beschäftigten in der Gebäudereinigung gültig.
Lohngruppe 1 (Einstiegslohn) stieg zum 1. Oktober 2022 von 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 %) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 %). In Lohngruppe 1 arbeiten mit Abstand die meisten Beschäftigten. Lohngruppe 6, die für Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, stieg von vorher 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 %) und später auf 16,70 Euro (3,09 Prozent). Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich bis Laufzeitende je nach Lehrjahr auf 900, 1035 und 1200 Euro.
