Treppenhaus fegen
Treppenhäuser gehören zu den meistgenutzten Bereichen eines Gebäudes – ob geschäftlich oder privat. Hier spielen optischer Eindruck und Sicherheit also eine große Rolle.
Treppenstufen, Flure, Durchgangsbereiche und Geländer – alles Treppenhausreinigung.
Nach der Eingangstür und gegebenenfalls Eingangsstufen vermittelt das Treppenhaus eines Gebäudes den ersten Eindruck vom Besitzer oder Nutzer. Ein blitzblankes Treppenhaus und saubere Flure sollten daher für Firmen jeder Branche und auch im privaten Zuhause eine Selbstverständlichkeit sein. Und immer ist Sauberkeit natürlich auch eine wichtige Voraussetzung für Sicherheit: Niemand soll ab- oder ausrutschen und sich verletzen. Kein Wunder also, dass bei SURAU die Treppenhausreinigung Gladbeck und Umgebung von jeher eine gerne in Anspruch genommene Reinigungsleistung ist.
Treppenhaus-Reinigung: Einmalig oder regelmäßig?
Die Häufigkeit oder Frequenz der Reinigung Ihres Treppenhauses richtet sich natürlich wie immer nach Ihren persönlichen Ansprüchen und Wünschen. Im Privathaushalt erfolgt das Säubern von Treppenstufen, Wangen, Geländern usw. meistens im Rahmen eines regelmäßigen oder bedarfsgerechten Hausputzes. Im Gewerbe – und da vor allem in sensiblen Branchen wie Arztpraxen und Laboren, Schulen und Kindergärten – kurz: überall, wo es auf Hygiene ankommt, sind natürlich kürzere Reinigungsintervalle angesagt. Aber auch für die Treppenhausreinigung in Mietshäusern in Gladbeck und Umgebung können Sie uns jederzeit gerne beauftragen und einen für Sie sinnvollen Reinigungszyklus mit uns abstimmen.
Suchen Sie sich einfach Ihr persönliches Rundum-Sorglos-Paket aus unseren gewerblichen oder privaten Reinigungslösungen aus und überlassen Sie die „Drecksarbeit“ uns. Übrigens gehören zur Reinigung von Treppenhäusern neben den Stufen immer auch Geländer und ggf. Briefkästen und ähnliches dazu.
Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Wer ist dafür zuständig?
Gerade in Miet-Objekten stellt sich oft die Frage, wer für die Treppenhaus-Reinigung verantwortlich ist. Klar ist: Grundsätzlich liegt die Sauberkeit von Fluren, Treppen und Gemeinschaftsräumen in der Verantwortung des Vermieters. Er muss also die Reinigung organisieren. Das kann er entweder tun, indem er eine Reinigungsfirma wie den sauberen Nachbarn Surau beauftragt; dann wird unsere Rechnung üblicherweise über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt. Oder er verpflichtet per Mietvertrag bzw. Hausordnung seine Mieter, die Treppenhausreinigung selbst durchzuführen. Also: Mieter aufgepasst – wenn Sie Ihr Treppenhaus selbst sauber halten, darf diese Position nicht in den Nebenkosten auftauchen.
Geregelt ist das Thema im § 2 Nr. 9 der BetrKV – Betriebs-Kosten-Verordnung. Daraus geht auch hervor, dass Mieter für die Reinigung des Treppenhauses nicht zur Kasse gebeten werden können, wenn die Kosten nicht im Mietvertrag vereinbart wurden.
Treppenhausreinigung – was sie kostet
Natürlich richten sich die Kosten, die für die Reinigung von Fluren, Durchgängen und Treppenhäusern anfallen, immer nach dem Aufwand, der damit verbunden ist. Aber für ein durchschnittliches Mietshaus können wir schon eine Beispielrechnung aufmachen:
In einem Mehrfamilienhaus wohnen 6 Parteien und die Reinigung soll wöchentlich stattfinden. In diesem Fall dürften sich die monatlichen Kosten auf rund 120 € belaufen.